Selbstverständnis
Mitarbeiter*innenvertretung
Der Betriebsrat des GWZO ist das Organ zur Mitbestimmung und Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer*innen am Institut. Grundlage für die Arbeit eines Betriebsrats am GWZO ist das Betriebsverfassungsgesetz. Im Gegensatz zu Hochschulen oder anderen Einrichtungen öffentlichen Rechts handelt es sich am GWZO um einen Betriebs- und keinen Personalrat, weil das Institut privatrechtlich organisiert ist. Da es sich zudem um einen wissenschaftlichen Tendenzbetrieb handelt, sind die Mitwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer*innenvertretung eingeschränkt. Sie verhandelt mit der Institutsleitung im Interesse der Arbeitnehmer*innen über Betriebsvereinbarungen und erteilt Zustimmungen und Kenntnisnahmen zu personellen Einzelmaßnahmen.
Der Betriebsrat
Die fünf Mitglieder des Betriebsrats werden in der bundeseinheitlichen Wahlperiode für vier Jahre von den Mitarbeiter*innen des GWZO gewählt. Einmal im Quartal findet am GWZO eine Betriebsversammlung statt, in der der Betriebsrat über seine Aktivitäten informiert und Wünsche und Anliegen der Belegschaft aufgreift. Selbstverständlich können Mitarbeiter*innen auch außerhalb der Versammlungen jederzeit mit ihren Anliegen an den Betriebsrat herantreten. Der Betriebsrat tauscht sich im Rahmen der Betriebs- und Personalratstreffen der Leibniz-Institute sachsen- und bundesweit aus. Seine Mitglieder nehmen an geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen für die Betriebsratsarbeit teil.